Der offizielle Titel der Istanbul-Konvention lautet „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“. Sie ist ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag und wurde nach mehrjährigen Verhandlungen der Staaten des Europarates am 11.Mai 2011 in Istanbul beschlossen.

Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung dieser Konvention dazu verpflichtet folgende Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen vor Gewalt zu schützen:

  • Gewaltprävention durch Bewusstseinsschaffung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit
  • Unterstützung und Schutz durch Hilfsdienste, Einsatz ausgebildeter Fachkräfte, Einrichtung von Frauenhäusern
  • Wirksame strafrechtliche Normen und Verfahren zur Aufklärung und Sanktionierung von Gewalttaten
  • Sofortschutz durch Kontakt- und Näherungsverbote
  • Ausdehnung der Maßnahmen auch in Asylverfahren, eigenständige Aufenthaltstitel für Gewaltopfer