Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen haben Anspruch auf Schutz und Zuflucht in einem Frauenhaus. Hier erhalten sie Beratung und weitere Informationen zu den rechtlichen Möglichkeiten. Als rechtliche Grundlagen gegen Gewalt an Frauen gelten vor allem diese Gesetzesvorgaben:
- „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Artikel 1 Absatz 1 GG)
- „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (…)“ (Artikel 2 Absatz 2 GG)
- „Körperverletzung und Freiheitsberaubung sind strafbare Handlungen“ (§§ 223 und 239 StGB)
- „Vergewaltigung ist eine strafbare Handlung auch innerhalb der Ehe“ (§177 StGB)
- „Nachstellung (Stalking) ist ein Strafdelikt (§ 238 StGB)
- „Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen“ (Gewaltschutzgesetz - GewSchG)
- „Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen“ (§ 1)
- „Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung“ (§ 2)